Eine erfolgreiche Arbeit der Werkfeuerwehren setzt voraus:
- Eine Umstellung des Arbeitszeitgesetzes von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.
- Wir fordern keine Verlängerung der Gesamtarbeitszeit.
- Der „Rund-um-die-Uhr-Schutz“ muss bestehen bleiben.
- Bereitschaftszeit ist nicht gleich Bereitschaftszeit! Im Unterschied zu anderen Berufen werden Mitarbeiter unserer Werkfeuerwehren in der Bereitschaftszeit nur im geringen Maße durch Einsatztätigkeiten beansprucht.
- Die seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Bereitschaftszeit bestehenden Unsicherheiten müssen beseitigt werden.
- Beim Bereitschaftsdienst muss eine Differenzierung vorgenommen werden, die eine Gewichtung ermöglicht. Dabei ist zu beachten, dass die Bedingungen, denen Bereitschaftsdienste unterliegen, länder- und branchenspezifisch divergieren und somit nicht miteinander vergleichbar sind.
- Sozialpartner oder Betriebsparteien müssen frür spezielle, durch lange inaktive Bereitschaftszeiten gekennzeichnete Tätigkeitsbereiche (wie z. B. Werkfeuerwehren), individuelle Regelungen zur Bewertung dieser inaktiven Zeiten der Bereitschaftsdienste treffen können.
- Die Bewertung der maximal zulässigen Arbeitszeit muss auf das Jahr bezogen sein. Durch umfangreiche Maßnahmen wird der Gesundheitsschutz der Werkfeuerwehrmänner- und Frauen gewährleistet. Dazu gehören unter anderem auch tariflich festgelegte 24-stündige Freischichten (Beispiel Chemietarif: 35 Freischichten pro Jahr) zum Ausgleich der höheren Anwesenheitszeiten.
- Den Tarif- und Sozialpartnern müssen nationale Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden.